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Informationen für Entwickler von Plug-Ins
Wir bieten Softwareentwicklern die Möglichkeit, Plug-Ins für Operation Center zu entwickeln. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Entwicklung von Plug-Ins. Bevor Sie diese Seiten besuchen, müssen Sie allerdings zuerst unseren Lizenzbestimmungen zustimmen, die nachfolgend aufgeführt sind: 1. LIZENZEINRÄUMUNG 1.1. Jochen Moschko (JMMG Communications) räumt Softwareentwicklern die Erlaubnis ein, sog. Plug-Ins für das Softwareprodukt "Operation Center" zu entwickeln und zu vertreiben. Der Vertrieb kann unentgeltlich oder entgeltlich geschehen. 1.2. Der Softwareentwickler verpflichtet sich dazu, das Plug-In so fehlerfrei zu halten, wie es möglich ist und damit nicht die Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Patente, Urheberrechte) zu verletzen. 1.3. JMMG Communications erhebt keine Lizenzgebühren für die Entwicklung, Verbreitung oder Benutzung von Plug-Ins des jeweiligen Softwareentwicklers. 1.4. JMMG Communications ist dazu berechtigt, die Verbreitung einzelner Plug-Ins beim Vorliegen berechtigter Gründe zu untersagen. 2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS 2.1. Der Softwareentwickler stellt JMMG Communications sowie alle deren Mitarbeiter von eventuellen Schadenersatzforderungen, die durch das von ihm entwickelte Plug-In entstehen, frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 2.2. Der Haftungsausschluss ist auf das gesetzlich mögliche Höchstmaß beschränkt. 2.3. Die Haftung ist in jedem Fall auf 5 EUR beschränkt. 3. RICHTLINIEN DER PLUG-IN-ERSTELLUNG 3.1. Der Softwareentwickler verpflichtet sich dazu, mit dem Plug-In nicht gegen geltende Gesetze und Bestimmungen zu verstoßen. 3.2. Der Softwareentwickler verpflichtet sich ferner dazu, das Plug-In sowie das Softwareprodukt "Operation Center" nicht in Zusammenhang mit sittenwidrigen, pornografischen und/oder strafbaren Inhalten zu bringen. 3.3. Das vom Softwareentwickler entwickelte Plug-In muss einen Copyright-Hinweis mit dem Namen des Softwareentwicklers (bzw. des Firmennamens) enthalten. 4. GENERELLE BESTIMMUNGEN 4.1. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, diesen Vertrag zu verändern. 4.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Geltung aller anderen Bestimmungen bestehen. 4.3. Der Gerichtsstand ist Bonn, Deutschland. Ich akzeptiere die Lizenzvereinbarung nicht Ich akzeptiere die Lizenzvereinbarung |
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